Kopplungsverbot DSGVO: Ist das Freebie tot?

Mit der DSGVO, die zum 25.05.2018 bindend in Kraft tritt, kommt auch das Kopplungsverbot. Die neue Datenschutzgrundverordnung der EU soll für mehr Transparenz gegenüber den Usern sorgen. Für die Online Unternehmer bedeutet das viele Fragen und großen Aufwand. Um etwas Ordnung in das Informationschaos rund um die DSGVO zu bringen, zeigen wir dir heute anhand echter Landingpages, was nach der neuen EU-Verordnung noch erlaubt ist, was nicht mehr und was du tun kannst, um deine Webseiten fit zu machen.

Worum es bei der DSGVO geht

Wir haben in vergangenen Artikeln ausführlich erklärt, worum es bei der DSGVO geht und auch unser kostenloser DSGVO Online Kurs, inklusive der praxisnahen Infografik, gibt noch einmal genaueren Einblick in das Thema. Die Hauptmotivation der neuen Verordnung ist die Aufklärung des Internetnutzers. Er soll wissen, wann er seine Daten hergibt, wofür sie benutzt werden und welche Rechte er hat. Außerdem muss er frei entscheiden können, ob er seine Daten herausgibt oder nicht.

Für dich bedeutet das, dass du alle Tools checken musst, die du nutzt und die Daten verarbeiten. Prüfe diese sogenannten Drittanbieter, ob diese Tools den Vorgaben der DSGVO entsprechen und dies auch garantieren.

elopage und die DSGVO

Bei elopage sichern wir uns und euch durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AV) ab, den wir allen unseren Verkäufern rechtzeitig zukommen lassen. Damit stellen wir sicher, dass du mit deinem elopage Konto, elopage Shop, Produkt- und Bezahlseiten DSGVO-konform bist.

Die Datenschutzerklärung

DSGVO Datenschutzerklärung

Neben den Auftragsverarbeitungsverträgen mit den Drittanbietern, benötigst du für deine Webseite eine Datenschutzerklärung. In dieser musst du deine Besucher detailliert und leicht verständlich darüber aufklären, welche Daten du erhebst und wozu und wie lange sie gespeichert werden. Hierzu kannst du dich genauer in unserem Kurs informieren, wir empfehlen aber dennoch, einen Anwalt zu kontaktieren oder dir entsprechende Services zu suchen, um eine individuell auf dich angepasste Datenschutzerklärung zu verfassen.

Hierzu können wir dir auch die Facebook Gruppe Online Marketing Recht von Anwältin Sabrina Keese-Haufs empfehlen! In der Gruppe wurden bereits einige Fälle besprochen und es gibt auch immer wieder Live-Interviews mit weiteren Tipps und Informationen zur DSGVO und dem Kopplungsverbot.

Das Kopplungsverbot

Eine der größten Fragen, die sich Online Unternehmer stellen, ist die nach dem Freebie in Bezug auf das neue Kopplungsverbot. Bisher wurden Freebies wie eBooks, Whitepaper und Checklisten genutzt, um Interessenten dazu zu bringen, sich in den Newsletter des Unternehmers einzutragen. Meistens handelte es sich um einfache PDFs mit Informationen, die den neuen Leads hilfreiche Lösungen anboten.

Das ist mit dem Kopplungsverbot jetzt nicht mehr erlaubt. Natürlich darfst du nach wie vor freie Inhalte anbieten und du darfst die Besucher auch in deinen Newsletter einladen. Was du aber nicht mehr tun darfst, ist die Herausgabe des Freebies an die Bedingung koppeln, sich für deinen Newsletter einzutragen. Solange du die E-Mail Adresse nicht für die Erfüllung brauchst, darfst du sie nicht verlangen. Da eine PDF – aus der eine Checkliste oder ein eBook meistens bestehen – sehr einfach zum Download bereitgestellt werden kann, ist die Herausgabe einer E-Mail Adresse nicht nötig.

Das Freebie und der Newsletter

Wenn du deinen Newsletter zusätzlich, also losgelöst vom Freebie, anbietest, musst du darauf achten, dass der Besucher sich aktiv für den Newsletter einträgt. Das bedeutet, es dürfen keine Kästchen vorangehakt sein. Der User muss aktiv in das Kästchen klicken, um sich für den Newsletter einzutragen. Füge zu deinem Freebie also den Hinweis hinzu, dass du auch einen Newsletter hast, wofür er da ist, was der Interessent erwarten kann und wie oft du den Newsletter versendest. Bist du nicht genau sicher, wie oft du E-Mails senden wirst, gib lieber etwas mehr an, damit hinterher nicht der Eindruck entsteht, du würdest spammen.

Tipp: Auch wenn du deinen Newsletter neben dem Aufbau der Kundenbindung auch dazu benutzt, deine Produkte zu bewerben, musst du ihn nicht als Werbung bezeichnen. Nutze Wörter wie Angebote oder wöchentliche Tipps. Natürlich nur, wenn du auch wöchentliche Tipps versendest – es ist wichtig, dass du deinen Besuchern gegenüber transparent und ehrlich bist.

Was erlaubt ist: Du kannst wie gesagt auf deinen Newsletter hinweisen und zwar so oft du möchtest. Das kann direkt beim Freebie sein, im Freebie oder auf den Seiten deines Blogs. Nutzt du ein Freebie, für das du die E-Mail Adresse brauchst, zum Beispiel einen Online-Kurs, kannst du auch in den E-Mails zum Kurs auf deinen Newsletter hinweisen. Bau doch in die E-Mails zum Beispiel einen Button ein, mit dem sich die Interessenten einfach zu deinem Newsletter eintragen können. Wichtig: Natürlich solltest du trotzdem noch die generellen Regeln beachten, zum Beispiel, dass jede verschickte E-Mail die Möglichkeit zu einem Unsubscribe haben muss und die Eintragung in die Liste nur nach einem double opt-in erfolgen darf.

Für noch mehr Informationen zum Thema Kopplungsverbot, Newsletter und Freebie, schau dir die Aufzeichnung mit Sabrina Keese-Haufs von lawlikes an:

Der Online Kurs als Freebie: Was sind die Vorteile?

Wie oben bereits erwähnt, ist der Online Kurs ein Freebie, für dessen Ausführung du die Kundendaten benötigst. Das erlaubt es dir, sie einzusammeln. Du darfst E-Mail Adressen, die du mit einem kostenlosen Online Kurs einsammelst, natürlich nicht einfach in deinen Newsletter oder deinen Sales Funnel eintragen. Aber du darfst E-Mails versenden, die mit dem Kurs zu tun haben. Zum Beispiel zusätzliche Informationen oder Drip-In Mails für freigeschaltete Lektionen. In diesen darfst du keine weiteren Angebote bewerben – du darfst aber auf deinen Newsletter hinweisen. Das kannst du sowohl in den E-Mails zum Kurs, als auch im Kurs selbst machen. Lade deine Interessenten ein, sich regelmäßig mit nützlichen Inhalten beliefern zu lassen!

Ich hab aber schon ein eBook!

Du hast noch aus alten Tagen ein eBook, das bei dir als Freebie immer sehr gut funktioniert hat? Dann baue es einfach zu einem Online Kurs um! Mit elopage geht das ganz einfach. Mit nur ein paar Klicks stellst du dir eine Struktur aus Kategorien und Lektionen / Seiten zusammen, die du mit den Inhalten aus deinem eBook befüllen kannst. Du kannst sogar Bilder, Tabellen und Video  einbinden, um das Ganze etwas lebendiger zu gestalten. Lege für jedes Kapitel einfach eine neue Seite an und kopiere die Inhalte aus dem eBook in den Kurs.

So stellst du dir schnell ein neues, DSGVO-sicheres Freebie zusammen. Am Ende des Minikurses kannst du in der letzten Lektion den kostenpflichtigen Hauptkurs bewerben – und hast so bereits einen elegant erstellten Sales Funnel!

Das Webinar zum Online Kurs Freebie

Du möchtest weiterhin Freebies anbieten, um Interessenten in deinen Sales Funnel zu leiten, eine Verbindung zu ihnen aufzubauen und sie mit wichtigen Informationen und weiteren Angeboten zu versorgen? Dann solltest du dir die Möglichkeit von Online Kursen unbedingt genauer ansehen!

In unserem Webinar am DATUM um UHRZEIT zeigen wir dir, wie einfach du mit elopage ein kostenloses Online Kurs Freebie erstellen kannst. Natürlich DSGVO konform.

 

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