Jaja, die DSGVO und das Kopplungsverbot. Das Thema wird uns noch eine Weile beschäftigen, auch nach dem nahenden Stichtag, dem 25.05.2018. Wichtig zu wissen ist: Die DSGVO betrifft jeden, der mit Kunden aus der EU zu tun hat, ein Unternehmen in der EU betreibt oder mit in der EU ansässigen Drittanbietern arbeitet.
Vermutlich kennst du bereits unseren kostenlosen Online-Kurs zur DSGVO, in dem wir bereits die wichtigsten Punkte behandelt haben. Falls nicht, kannst du dich hier kostenlos eintragen: DSGVO: Was du im Online-Business beachten musst [Mit lawlikes]
Hauptsächlich geht es darum, dass in deiner Datenschutzerklärung genau steht, was mit den Daten passiert, dass du dich mit Auftragsverarbeitungs-Verträgen über deine Dienstleister absicherst und dass du dich an das Kopplungsverbot hältst.
Mit der neuen EU-Verordnung soll gewährleistet werden, dass jeder deiner Kunden weiß, was mit seinen Daten passiert und freiwillig entscheiden kann, ob du sie aufnehmen darfst. In diesem Zuge ist auch die Datensparsamkeit ein Thema. Ist es zum Beispiel notwendig, die E-Mail Adresse für die Auslieferung eines kostenlosen eBooks einzusammeln, wenn du den Downloadlink auch einfach öffentlich auf deine Webseite stellen könntest?
Wie du siehst, wirft die DSGVO viele Fragen auf, die nach einer strengen Auslegung im Online-Business für viele Probleme sorgen kann. Ist das jetzt das Aus für alle deine Freebies und E-Mails?
Keine Sorge! Das Leben geht weiter und dein Online Business wird das auch tun. Wir bei elopage sorgen dafür, dass du auch in Zukunft rechtssicher und DSGVO-konform verkaufen kannst.
Du kannst bei elopage bis zum Stichtag deine eigene Datenschutzerklärung generieren, erhältst einen AV-Vertrag, den du online unterzeichnen und mit nur wenigen Klicks abschließen kannst und auch für das Kopplungsverbot haben wir Funktionen für dich, damit du dir keine Sorgen mehr machen musst.
Was genau bedeutet das Kopplungsverbot eigentlich?
Das Kopplungsverbot besagt, dass deine Kunden ihre Daten nur dann freigeben müssen, wenn du sie wirklich für die Ausführung des Auftrags benötigst. Wenn du also z.B. die E-Mail Adresse einsammelst, um ein Freebie auszuliefern, darfst du damit auch nur das Freebie ausliefern und die Adresse nicht gleichzeitig in denen Newsletter aufnehmen und langfristig E-Mails senden.
Außerdem ist es verboten, für Freebies, die du leicht öffentlich bereitstellen kannst, eine E-Mail Adresse anzufordern. Das gilt z.B. für Downloadlinks für eBooks und Checklisten. Mit in Kraft treten der DSGVO ab dem 25.5. musst du deinen Newsletter also von solchen Freebies entkoppeln. Die Anfrage nach dem Freebie und die Einwilligung in deinen Newsletter müssen getrennt erfolgen.
Wenn du nur direkt produktbezogene Mails versendest (z.B. in einem E-Mail Kurs), ist es nicht notwendig, eine extra Erlaubnis einzuholen. Für alle anderen Zwecke musst du dir vom Kunden die Verwendung seiner Mail-Adresse nochmal freiwillig bestätigen lassen. Das erfolgt über eine (nicht vorausgefüllte), freiwillige Checkbox.
Beispiel ohne Newsletter Opt-In
Beispiel mit Newsletter Opt-In
In unserem Beispiel siehst du das selbe Formular, einmal ohne Newsletter Opt-In, einmal mit. Neben der Checkbox haben wir außerdem DSGVO-konform erklärt, wofür sich der Käufer entscheidet: Für einen wöchentlichen Newsletter mit Angeboten und Tipps zum Thema „DSGVO für Online Unternehmer“.
Schaffe Angebote, die für deine Interessenten Mehrwerte liefern, dann tragen sie sich auch in deinen Newsletter ein! Das Kopplungsverbot betreffend haben wir für zahlungspflichtige Produkte Funktionen, die wir dir in einem Webinar in Kürze hier auf dem Blog erklären.
Datensparsamkeit
Ein weiterer wichtiger Punkt neben dem Kopplungsverbot ist die Datensparsamkeit. Hierzu gibt es verschiedene Ansichten. Ganz streng ausgelegt darfst du keinerlei Daten sammeln, die für die Erfüllung des Auftrags nicht notwendig sind. Auch das wirft wieder Fragen auf, z.B. „Ist es notwendig, dass du eine E-Mail Adresse abfragst, wenn du einen Download (z.B. ein eBook) ausliefern willst?“
Mit diesen und anderen Fragen musst du dich zwingend beschäftigen, wenn du dein Online Business bis zum Stichtag am 25.05.2018 DSGVO konform gestalten willst.
Vermutlich hast du schon gehört, dass es Leute gibt, die nur auf diesen Tag warten, um gegen nicht konforme Landingpages vorzugehen. Das bedeutet aber nicht, dass es dich erwischt und es bedeutet auch nicht, dass du nicht dagegen angehen kannst. Denn zum jetzigen Zeitpunkt herrscht auch in der Rechtssprechung noch keine Klarheit über das Gesamtausmaß der DSGVO. Selbst jetzt noch gibt es immer wieder Änderungen und neue Auslegungen. Sofern die ersten Klagen erscheinen, müssen diese Fälle also vor Gericht entschieden werden, um mehr Klarheit und erste Präzedenzfälle zu schaffen.
Da wir aber natürlich nicht wollen, dass ein solcher Fall auf deinem Rücken ausgetragen wird, solltest du dich so weit wie möglich aus der Schusslinie nehmen. Lege das Gesetz also ruhig erst mal strenger aus, damit du auf der sicheren Seite bist. Die Ergebnisse der nächsten Wochen und Monate kannst du dann in aller Ruhe abwarten und dein Business gegebenenfalls nach und nach anpassen.
Was solltest du also bis zum 25.05.2018 tun?
- Du solltest keine Downloadprodukte als Freebie anbieten (eBooks, Checklisten, PDF), sondern sie offline nehmen oder als frei verfügbare Ressourcen mit direktem Downloadlink auf deine Seite stellen
- Du solltest so wenig Daten wie möglich und nur so viele wie nötig in den Formularen abfragen
- Du solltest die Eintragung in deine E-Mail-Newsletter oder Automatisation erst mit einem freiwilligen, nicht vorausgefüllten Häkchen anbieten, um dem Kopplungsverbot zu entsprechen. Die Eintragung muss klar beschrieben sein: „Du erhältst einmal wöchentlich Informationen zu diesem Thema.“
- Natürlich solltest du bereits heute auch einen Double-Optin anbieten. Ich erwähne es nur nochmal der Vollständigkeit halber.
Gerade wenn es um Freebies für den Newsletter geht, gibt es immer wieder viele Fragen und kreative Ideen, um das Kopplungsverbot zu umgehen.
- Was ist, wenn ich das eBook einfach im Newsletter verstecke?
- Was ist, wenn ich das Freebie einfach umbenenne?
- Kann ich nicht selbst entscheiden, dass die E-Mail die Bezahlung ist und das auch so kommunizieren?
Grundsätzlich gilt: Du bist selbst für deine Landingpages verantwortlich und auch für die „Tricks“, mit denen du versuchst, das Gesetz zu umgehen. Und es wird, wie auch schon bei der Abmahnwelle um die Änderungen zum Impressum, nicht jeden Treffen.
Trotzdem können wir nur reinen Gewissens das empfehlen, was dich wirklich in Sicherheit bringt. Persönlich glauben wir auch daran, dass sich vieles noch relativieren und hinterher nichts so heiß gegessen, wie es nun gekocht wird. Trotzdem solltest du zum Stichtag vorsichtig sein und keine „Was wenn“-Spielchen spielen. Zum Beispiel kannst du deine Download-Freebies für die Zeit offline nehmen und erstmal abwarten, was passiert. Sei einfach konform. 🙂
Online-Kurse als Freebie
Was aber, wenn das mit den Downloadprodukten so bleibt? Wenn wir erstmal keine eBooks mehr als Freebie anbieten können, was bleibt dann noch? Die Antwort: Kurse! Für E-Mail, Video- oder andere Online-Kurse benötigst du schließlich die E-Mailadresse, um das Freebie auszuliefern. Hier gibt es auch keine zwei Meinungen. Außerdem haben Online-Kurse den Vorteil, dass der wahrgenommene Wert der Kurse extrem hoch ist. Als Vergleich kannst du bezahlte Online-Kurse heranziehen. Hast du für ein eBook schon mal 1.000 Euro bezahlt? Kennst du Online-Kurse, die für 1.000 Euro und mehr sehr gut verkaufen?
Ist ein Online-Kurs nicht zu viel Aufwand?
Viele schrecken bei dem Thema Online-Kurse zurück. Immerhin sind solche Kurse mit Programmierkenntnissen, vielen Stunden Arbeit und einer Menge Aufwand verbunden. Oder nicht?
Nicht mit elopage!
Wir stehen dir für die gesamte Technik zur Verfügung: Du kannst in wenigen Minuten komplette Online-Kurse erstellen, die sich perfekt als Freebie eignen und das Kopplungsverbot berücksichtigen. Die gesamte Abwicklung der Passwörter und Zugänge wird im Hintergrund von elopage abgewickelt und produktbezogene E-Mails (also den Online-Kurs betreffend) dürfen ja versendet werden.
Einfacher und sicherer geht es nicht und dabei schaffst du auch noch den höchsten Wert für eure Kunden!
Einen einfachen Mini-Kurs erstellen
Du brauchst nicht zwingend in jeder Lektion Videos für einen Online-Kurs und dein Kurs muss auch nicht aus 20 Lektionen bestehen. Wichtig ist nur, dass er das Problem deiner Kunden löst.
Und dafür kann gutes Licht, deine Handykamera und fundiertes Wissen über das Thema absolut ausreichen.
Du kannst sogar dein altes Download-Freebie einfach neu verwerten! Nimm die bestehenden Inhalte aus deinem eBook, sieh dir das Inhaltsverzeichnis an und schon hast du ein Kursverzeichnis. Dafür brauchst du nicht mal einen Cover-Designer oder musst dich mit dem Buchsatz herumärgern.
Fotos und Texte kannst du einfach übernehmen und sie an den geeigneten Stellen mit ein, zwei Videos oder auch einem Arbeitsblatt ergänzen. Mit der Quizfunktion kannst du zusätzlichen Mehrwert schaffen. Deine Leads werden es lieben!
Die neue Chance: Dank Upsell zum kostenpflichtigen Kurs
Ein solcher Mini-Kurs ist nicht nur das ideale Freebie, sondern auch der perfekte Einstieg in einen kostenpflichtigen Kurs. Aus dem Minikurs kannst du lernen, erhältst Feedback und testest, ob die Idee Potential hat. Alle Teilnehmer, die sich bei der Eintragung für deinen Minikurs auch noch in deinen Newsletter eingetragen haben, darfst du dank dem Opt-In auch zu Produktthemen informieren.
Wie oben bereits geschrieben, hat ein Online-Kurs viel Mehrwert. Mit einer gewissen Betreuung kannst du den Wert sogar noch weiter erhöhen: Durch produktbezogene E-Mails, automatische Freischaltung von Lektionen (Drip-In), Quiz-Fragen und Videos, Zusatzmaterial und vielleicht auch Facebook Gruppen, gibst du deinen Kunden das Gefühl, sie ständig zu begleiten und für sie da zu sein, ohne dass du großen Mehraufwand investieren musst.
So entstehen Mehrwert und eine Bindung zu deinen Kunden, die mit nur wenigen Schritten und ohne weitere technische Kenntnisse schnell eingerichtet ist. Und mit den Upsell-Funktionen von elopage kannst du diesen Kurs sogar allen Interessierten direkt schmackhaft machen.
Ist dein Online Business DSGVO-konform?
Mit elopage kannst du dein Online Business einfach und schnell aufsetzen und deine Produkte und Dienstleistungen DSGVO-konform und unkompliziert verkaufen. Die DSGVO ist definitiv nicht das Aus für dich und dein Business – es ist lediglich eine neue Herausforderung, die wir mit dir gemeinsam meistern.
Verkaufst du schon digitale Produkte, Dienstleistungen und Tickets für deine online und offline Veranstaltungen über elopage? Dann logge dich jetzt ein und prüfe, ob dein elopage Konto bereits DSGVO-konform ist! Bestätige den AV-Vertrag und überprüfe deine Formulare auf den Bezahlseiten danach, ob du nur die Daten abfragst, die für die Auftragserfüllung nötig sind.
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Ja, ich will ein DSGVO-konformes Online Business starten!