Für Deutschland gelten seit Juli dieses Jahres reduzierte Steuersätze von 5 statt 7 % (Bücher und eBooks) bzw. 16 statt 19 % (digitale Produkte). Ab dem 01.01.2021 gelten wieder die normalen Steuersätze und Großbritannien gilt steuerlich nicht mehr als EU-Land. Somit wird Großbritannien in den Steuertabellen als Drittland (analog zur Schweiz) angezeigt. Wir stellen die Steuersätze in der Nacht zum 01.01.2021 automatisch um. Du musst dich um nichts weiter kümmern.
Hier erfährst du, wie sich das auf deine Produkte und bestehende Abo- und Ratenzahlungen auswirkt.
Umstellung der Steuertabellen in der Nacht zum 01.01.2021
In der Nacht zum 01.01.2021 stellen wir zentral die Steuersätze in ALLEN Steuertabellen um, also auch in deinen individuellen Steuertabellen und in den Steuertabellen für Kunden im Reseller-Modell, die eBooks und Bücher verkaufen.
- Sind für Deutschland 5 % hinterlegt, hinterlegen wir 7 %.
- Sind für Deutschland 16 % hinterlegt, hinterlegen wir 19 %.
- Das Land Großbritannien geht von „anderes EU-Land“ auf „Drittland“, so dass hier keine Steuern anfallen analog zur Schweiz oder den USA.
Die Steuertabellen findest du als Anbieter im eigenen Namen wie gewohnt unter Templates / Steuertabellen.
Tipp: Verkaufst du physische Produkte mit eigenen Versandgebühren für Großbritannien und ändern sich die Kosten für den Postversand durch den Brexit, solltest du die Zusatzgebühren entsprechend anpassen.
Was bedeutet das für neue Käufe?
Hast du als Berechnungsbasis Brutto eingestellt, ist der von dir hinterlegte Betrag weiterhin der Bruttobetrag, aber mit 7 % bzw. 19 % Steuersatz. Hast du seit Juli die Preise reduziert, um die Umsatzsteuerreduzierung an deine Kunden weiterzugeben, prüfe, ob du den Preis jetzt wieder anpassen möchtest.
Hast du als Berechnungsbasis Netto eingestellt, werden bei umsatzsteuerpflichtigen Verkäufen die neuen Steuersätze drauf geschlagen, so dass der Bruttopreis steigt.
Was bedeutet das für bestehende Abo- und Ratenzahlungen?
Bei bestehenden Ratenzahlungen ist die Rechnung mit den alten Steuersätzen bereits erstellt. Hier ändert sich für deine Kunden nichts.
Bei bestehenden Abozahlungen wird für die Raten, die ab Januar fällig sind, die neue Steuer berücksichtigt, so dass die Rate steigt, wenn die Berechnungsbasis Netto ist.
WICHTIG! Bei der Senkung gab es einige Kunden, die mit Vorkasse über Lemonway weiter den alten Betrag gezahlt haben, z. B. per Dauerauftrag. Dies führt dazu, dass die Raten nicht zugeordnet werden, da der Betrag nicht passt und der Zugang gesperrt wird. Hier ist dann jedes mal ein manueller Eingriff von uns notwendig, was vermieden werden sollte.
Daher solltest du diese Kunden von Produkten mit der Einstellung „Netto“ filtern und anschreiben, damit sie die erste Rate im neuen Jahr zwingend über ihren individuellen Zahlungsverwaltungslink auslösen. Dort sehen sie dann den neuen Preis.
Nutzt du elopage PLUS, ist sowieso immer die Zahlung über den individuelle Zahlungsverwaltungslink des Kunden zu initiieren, da hier die Zuordnung nur über den individuellen Verwendungszweck möglich ist.
Was bedeutet das für wartende Transaktionen z. B. bei PayPal und Stripe oder Vorkasse?
Wurde dieses Jahr bereits eine Vorkassetransaktion erstellt, die erst im nächsten Jahr gezahlt wird und bei der das Produkt somit auch im nächsten Jahr erst ausgeliefert wird, wird die Rechnung im nächsten Jahr mit dem dann geltenden Steuersatz erstellt.
Hast du wartende PayPal- und SEPA-Transaktionen, die in diesem Jahr erstellt wurden, bei denen die Zahlung noch nicht erfolgreich ist, erfolgt die in diesem Jahr gültige Steuerberechnung. Die Rechnung wird aber erst im nächsten Jahr erstellt, wenn die Zahlung erfolgreich ist. Hast du für diese Zahlungspläne die sofortige Produktauslieferung für SEPA oder PayPal aktiviert, ist der Leistungszeitraum dieses Jahr. Dazu werden wir einen Hinweistext auf der Rechnung anzeigen, da die Rechnung das Datum vom nächsten Jahr trägt.
Deine monatliche Rechnung für die Kosten von elopage
Anfang Januar wird die Rechnung für die Kosten der gebuchten Pakete und Apps erstellt. Da der Leistungszeitraum im Dezember liegt, weisen wir hier noch 16% Steuern aus. Ab Februar zahlst du auf den Nettopreis dann die 19 % wenn du bislang Rechnungen mit Umsatzsteuer erhalten hast (also je nach Land und Umsatzsteuerpflicht).